Förderprogramme für Fahrradmobilität
Übersicht von Zuschuss-Förderungen für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen
Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen werden seitens der Länder und des Bundes immer mehr attraktive Programme aufgesetzt, die den Ausbau von Fahrradmobilität unterstützen. Die Übersicht von Cervotec zu aktuellen Förderprogrammen rund um Fahrradmobilität hilft Verkehrsmanagern und Mobilitätsbeauftragten dabei, schnell passgenaue Möglichkeiten der Zuschuss-Förderung zu finden.
Hinweis: Alle Angaben wurden nach besten Wissen von uns recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt sich nicht um ein Beratungsangebot, sondern vielmehr um einen Verweis auf bestimmte Förderprogramme. Die hier dargestellten Maßnahmen bilden daher nur eine Auswahl ab und nicht das Gesamtangebot an Förderprogrammen für den Radverkehr.
Förderprogramme NRW
Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen in Nordhrhein-Westfalen
Förderrichtlinien Nahmobilität
Förderprogramm des Landes NRW
Das Programm Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) fördert Maßnahmen zur Verbesserung des nicht motorisierten Nahverkehrs, z.B. Rad- und Fußverkehrsanlagen, Radstationen. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Erneuerung sowie weitere Maßnahmen.
Quelle: NRW.Bank
Infos zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
- Sonstige kommunale Zusammenschlüsse in der Form von Vereinen, Stiftungen oder ähnlichen Institutionen des Privatrechts, die satzungsgemäß die Förderung der Nahmobilität verfolgen und deren Mitgliedskommunen als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt worden sind
Was wird gefördert?
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradstationen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
- Sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen, Dauerzählstellen für den Radverkehr
Umfang der Förderung
- Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
- Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement
Förderprogramm des Landes NRW
Beim Programm Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement
(FöRi-MM) geht es im Förderungen der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements. Gefördert werden hier z.B. Studien & Mobilitätskonzepte, im Weiteren dann die Infrastruktur zur Vernetzung wie Mobilstationen und Quartiersgaragen, aber auch die Einführung von Sharing-Diensten.
Quelle: Bezirksregierung Münster
Infos zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern
- Überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW
- Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
- Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig ihrer Rechtsform
Was wird gefördert?
- Mobilitätskonzepte
- Studien
- Maßnahmen zur Digitalisierung
- Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln
- Mobilitätsmanagement
- Einführung von Sharing-Diensten
- Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik
- Evaluation von Maßnahmen
Umfang der Förderung
- Die Förderung (Projektförderung) erfolgt in der Regel im Rahmen der Anteilfinanzierung und beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- In Ausnahmefällen ist auch eine Zuwendung von 100 % möglich.
- Darüber hinaus sind für einzelne Fördervorhaben abweichende Finanzierungsarten (Festbetrags-/Fehlbetragsfinanzierung) oder Zuwendungshöchstbeträge festgelegt. Diese sind in der Förderrichtlinie oder dem Förderkatalog aufgeführt.
- Fördergeber: Land Nordrhein-Westfalen
Förderprogramme Bund
Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen in ganz Deutschland
Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur
Förderprogramm des Bundes
Zur Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur werden neue Radabstellanlagen, das heißt nicht-bewegliche Anlagen oder Bauwerke zum Zwecke des Abstellens von Fahrrädern wie Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker sowie Fahrradparkhäuser einschließlich ihrer Ausstattung gefördert. Im Zusammenhang mit Radabstellanlagen oder Fahrradparkhäusern werden auch die Überdachung von Radabstellanlagen inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen gefördert.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Infos zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
- Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Hochschulen
- öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
- gemeinnützige (Sport-) Vereine
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen
Was wird gefördert?
- Vorbereitungen der Baustelle, zum Beispiel die Beräumung und das Herrichten der Fläche
- Tiefbauarbeiten, Pflasterarbeiten sowie die weitere Umgestaltung des Straßenraumes und der Zuwegung, soweit diese für die Errichtung der Radabstellanlagen beziehungsweise des Fahrradparkhauses erforderlich sind
- Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen, inklusive Netzanschluss
- die Errichtung eines Fahrradparkhauses inklusive Netzanschluss
- die Umrüstung bestehender, für das Fahrradparken nutzbarer Infrastruktur
- Schließmechanismen
Umfang der Förderung
- Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland
Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive
Förderprogramm des Bundes
Im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ist die Errichtung von Radabstellanlagen, das heißt nicht-bewegliche Anlagen oder bauliche Einrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern förderfähig. Die Anlagen müssen sich innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage befinden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Infos zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
- Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Hochschulen
- öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
- gemeinnützige (Sport-) Vereine
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen
Was wird gefördert?
- Vorbereitungen der Baustelle, zum Beispiel die Beräumung und das Herrichten der Fläche
- Tiefbauarbeiten, Pflasterarbeiten und die weitere Umgestaltung des Straßenraumes inklusive der Zuwegung – soweit diese für die Errichtung der Radabstellanlagen erforderlich sind
- Radabstellanlagen, etwa Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker
- sowie Sammelschließanlagen ab einer Größenordnung von zehn Stellplätzen, inklusive Netzanschluss
Umfang der Förderung
- Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland
Sonderprogramm
"Stadt und Land"
Förderprogramm des Bundes
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort. Ziel des Programms ist, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern. Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen.
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität
Infos zur Förderung
Wer wird gefördert?
- Länder und Gemeinden
Was wird gefördert?
- Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
- eigenständige Radwege
- Fahrradstraßen
- Radwegebrücken oder -unterführungen
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
- Lastenradverkehr
Umfang der Förderung
- Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75%
- Bei finanzschwachen Kommunen und strukturschwachen Regionen liegt der Höchstsatz bei bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
- Fördergeber: Bundesrepublik Deutschland
Weitere Förderprogramme
Zugang zu allgemeinen Programmen der Radverkehrsförderung
Nachfolgend finden Sie Zugang zu allgemeinen Förderprogramme der Radverkehrsförderung sowie verbundene Zuschüsse bei der Errichtung von Radabstellanlagen:
Förderdatenbank
des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union
Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderportal
des Bundes
Das Förderportal des Bundes bietet einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung samt passender Formulardatenbank.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
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