Tel. Beratung: +49 (0) 2534 97 27 700

Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Förderprogramme für Fahrradmobilität

Übersicht von Zuschuss-Förderungen für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen

Cervotec-Fahrradgaragen-aus-der-Fahrradstadt-Muenster

Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen werden seitens der Länder und des Bundes immer mehr attraktive Programme aufgesetzt, die den Ausbau von Fahrradmobilität unterstützen. Die Übersicht von Cervotec zu aktuellen Förderprogrammen rund um Fahrradmobilität hilft Verkehrsmanagern und Mobilitätsbeauftragten dabei, schnell passgenaue Möglichkeiten der Zuschuss-Förderung zu finden.

Hinweis: Alle Angaben wurden nach besten Wissen von uns recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt sich nicht um ein Beratungsangebot, sondern vielmehr um einen Verweis auf bestimmte Förderprogramme. Die hier dargestellten Maßnahmen bilden daher nur eine Auswahl ab und nicht das Gesamtangebot an Förderprogrammen für den Radverkehr.

Förderprogramme NRW

Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen in Nordhrhein-Westfalen

Förderrichtlinien Nahmobilität

Förderprogramm des Landes NRW

Fahrradunterstand-Cervocav-von-Cervotec

Das Programm Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) fördert Maßnahmen zur Verbesserung des nicht motorisierten Nahverkehrs, z.B. Rad- und Fußverkehrsanlagen, Radstationen. Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Erneuerung sowie weitere Maßnahmen.

Quelle: NRW.Bank

Infos zur Förderung

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen
  • Sonstige kommunale Zusammenschlüsse in der Form von Vereinen, Stiftungen oder ähnlichen Institutionen des Privatrechts, die satzungsgemäß die Förderung der Nahmobilität verfolgen und deren Mitgliedskommunen als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt worden sind

Was wird gefördert?

  • Radverkehrsanlagen
  • Fußverkehrsanlagen
  • Fahrradstationen
  • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen, Dauerzählstellen für den Radverkehr

Umfang der Förderung

Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement

Förderprogramm des Landes NRW

Beim Programm Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement
(FöRi-MM)
 geht es im Förderungen der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements. Gefördert werden hier z.B. Studien & Mobilitätskonzepte, im Weiteren dann die Infrastruktur zur Vernetzung wie Mobilstationen und Quartiersgaragen, aber auch die Einführung von Sharing-Diensten.

Quelle: Bezirksregierung Münster

Infos zur Förderung

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern
  • Überörtliche Zusammenschlüsse und die gemeinsamen Anstalten im Sinne des §§ 5 und 5a ÖPNVG NRW
  • Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
  • Private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig ihrer Rechtsform

Was wird gefördert?

  • Mobilitätskonzepte
  • Studien
  • Maßnahmen zur Digitalisierung
  • Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln
  • Mobilitätsmanagement
  • Einführung von Sharing-Diensten
  • Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik
  • Evaluation von Maßnahmen

Umfang der Förderung

Förderprogramme Bund

Für Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen in ganz Deutschland

Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur

Förderprogramm des Bundes

Zur Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur werden neue Radabstellanlagen, das heißt nicht-bewegliche Anlagen oder Bauwerke zum Zwecke des Abstellens von Fahrrädern wie Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker sowie Fahrradparkhäuser einschließlich ihrer Ausstattung gefördert. Im Zusammenhang mit Radabstellanlagen oder Fahrradparkhäusern werden auch die Überdachung von Radabstellanlagen inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen gefördert.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Infos zur Förderung

Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen

Was wird gefördert?

  • Vorbereitungen der Baustelle, zum Beispiel die Beräumung und das Herrichten der Fläche
  • Tiefbauarbeiten, Pflasterarbeiten sowie die weitere Umgestaltung des Straßenraumes und der Zuwegung, soweit diese für die Errichtung der Radabstellanlagen beziehungsweise des Fahrradparkhauses erforderlich sind
  • Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen, inklusive Netzanschluss
  • die Errichtung eines Fahrradparkhauses inklusive Netzanschluss
  • die Umrüstung bestehender, für das Fahrradparken nutzbarer Infrastruktur
  • Schließmechanismen

Umfang der Förderung

Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive

Förderprogramm des Bundes

Im Rahmen der Bike+Ride-Offensive ist die Errichtung von Radabstellanlagen, das heißt nicht-bewegliche Anlagen oder bauliche Einrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern förderfähig. Die Anlagen müssen sich innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage befinden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Infos zur Förderung

Wer wird gefördert?

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung
  • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hochschulen
  • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
  • gemeinnützige (Sport-) Vereine
  • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen

Was wird gefördert?

  • Vorbereitungen der Baustelle, zum Beispiel die Beräumung und das Herrichten der Fläche
  • Tiefbauarbeiten, Pflasterarbeiten und die weitere Umgestaltung des Straßenraumes inklusive der Zuwegung – soweit diese für die Errichtung der Radabstellanlagen erforderlich sind
  • Radabstellanlagen, etwa Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker
  • sowie Sammelschließanlagen ab einer Größenordnung von zehn Stellplätzen, inklusive Netzanschluss

Umfang der Förderung

Sonderprogramm
"Stadt und Land"

Förderprogramm des Bundes

Bikeport-Lastenradgarage-Ceratum-XL-Cervotec

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ (S&L) unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung erstmals auch Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort. Ziel des Programms ist, die Attraktivität des Radverkehrs durch höhere Verkehrssicherheit und bessere Bedingungen im Straßenverkehr sowohl in urbanen als auch ländlichen Räumen zu steigern. Dies geschieht beispielsweise durch Herstellung flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, über den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auch speziell für Lastenräder oder mittels sicherer und moderner Abstellanlagen.

Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität

Infos zur Förderung

Wer wird gefördert?

  • Länder und Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
  • eigenständige Radwege
  • Fahrradstraßen
  • Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
  • Lastenradverkehr

Umfang der Förderung

Weitere Förderprogramme

Zugang zu allgemeinen Programmen der Radverkehrsförderung

Nachfolgend finden Sie Zugang zu allgemeinen Förderprogramme der Radverkehrsförderung sowie verbundene Zuschüsse bei der Errichtung von Radabstellanlagen:

Förderdatenbank

des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union

Hier erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderportal

des Bundes

Das Förderportal des Bundes bietet einen Zugang zu ausgewählten Themen im Bereich der Projektförderung samt passender Formulardatenbank.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Gratis Infopaket für Städte und öffentliche Einrichtungen

Produktkatalog und aktuelle Preisliste

Fordern Sie jetzt gratis und unverbindlich unseren gesamten Produktkatalog, die aktuellen Preislisten und weitere Produktinformationen an.
Wir benachrichtigen Sie außerdem bei Sonderaktionen, Vor-Ort-Beratungsterminen in Ihrer Region oder Messen und Veranstaltungen in Ihrer Nähe, wo wir unsere Produkte ausstellen. Alles ist für Sie völlig unverbindlich. Sie können sich jederzeit mit nur einem Mausklick wieder abmelden.

Im Gratispaket enthalten

UNSERE VERTRAUENSGARANTIE

Cervotec nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Wir garantieren Ihnen, dass wir Ihre Daten ausschließlich zur Übersendung von personalisierten Produktinformationen verwenden und diese keinesfalls an Dritte zu werblichen Zwecken weitergeben.

* Pflichtfeld